Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma FIM Friedland Industrial Minerals GmbH, Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FIM Friedland Industrial Minerals GmbH, Berlin
Stand März 2023
1.) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen ergänzend das Vertragsverhältnis zwischen unserem Unternehmen und „Kaufleuten“ im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäfte mit dem vorgenannten Adressatenkreis, wenn im Rahmen künftiger Geschäfte auf die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal gesondert hingewiesen wurde.
Die nachfolgenden Bestimmungen haben Vorrang vor abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des bestellenden Kunden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich noch einmal widersprochen. Etwaige Abweichungen, Ergänzungen oder besondere Zusicherungen zu Produkt, Leistung, Haftung und Gewährleistung neben unseren AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Außendienstmitarbeiter und Angestellte unseres Büros sind nicht berechtigt, den geltenden Vertragsinhalt oder diese AGB durch Zusagen jedweder Art zu ändern. Eine abweichende Vereinbarung hat allein mit unserer Geschäftsführung zu erfolgen.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen / Leistungen bzw. Teillieferungen / Teilleistungen durch den Kunden erklärt dieser Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2.) Angebot und Annahme
Die in technischen Informationen, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen, Prospekten und ähnlichen Schriften sowie auf der Internetseite der Firma FIM enthaltenen (Produkt-) Angaben stellen zunächst lediglich Beschreibungen dar, und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften im Rechtssinne. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit unserer Geschäftsführung.
Schriftliche Angebote der Firma FIM sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, 30 Tage verbindlich. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Zugangs des Angebotes maßgebend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ein Vertrag mit uns kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines konkreten schriftlichen Angebots unseres Hauses oder mit der schriftlichen Bestätigung unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Als „schriftlich“ im Sinne dieser Norm gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen unseres Hauses.
Angebote der FIM erfolgen unter der Prämisse einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden. Sollte die Bonitätsprüfung des Kunden mit einem Negativergebnis enden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, da die positive Bonität des Kunden Geschäftsgrundlage einer Zusammenarbeit zwischen uns und dem Kunden ist.
3.) Preise
Die Preise sowie sämtliche sonstigen weiteren Kosten des Auftrages erschließen sich aus dem detaillierten Angebot unseres Hauses bzw. der von uns versendeten und vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung.
Preise und sonstige Kosten umfassen nur dann bereits die erforderlichen Fracht- und Versandkosten, oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich so mit dem Kunden vereinbart worden ist. Andernfalls werden diese Kosten sodann nach tatsächlichem Aufwand ermittelt und ggf. nachberechnet.
4.) Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Kunden haben ohne Skontoabzug so zu erfolgen, dass wir zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel ohne Einschränkung über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags angemessene Teilzahlungen zu verlangen. Hierzu werden wir detaillierte Abschlagsrechnungen erstellen. Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen aus dem Auftrag nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt oder nach Ansicht eines Gerichtes entscheidungsreif sind.
Ist der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils geltender gesetzlicher Höhe zu berechnen. Diese betragen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB 9% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wir sind ferner berechtigt, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 5 EUR zu berechnen.
Wir sind berechtigt, Lieferungen an den Kunden nur noch gegen Vorkasse oder Bezahlung bei Lieferung / Leistung auszuführen, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Kunde fällige Forderungen unseres Hauses nicht bezahlt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen, bis fällige Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20% des vereinbarten Preises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass unser Schaden geringer ist.
5.) Lieferung und Lieferverzug
Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmer geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf diesen über. Die fristgerechte Annahme der Leistung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf Kosten des Kunden gegen alle versicherbaren Risiken versichert. Dies bedarf allerdings einer gesonderten Regelung.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.
Die zeitgerechte Lieferverpflichtung unseres Hauses steht unter dem Vorbehalt zutreffender und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur dann nicht, wenn die nichtzutreffende oder verspätete Belieferung durch uns verschuldet ist, beispielsweise durch fehlerhafte Bestellung unseres Hauses beim Zulieferer.
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind als „ca.“ Angaben für uns zunächst unverbindlich. Wünscht der Kunde eine verbindliche Zusage von Liefer- und Leistungsfristen, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung im Vertrag erforderlich. Nach Ablauf verbindlich zugesagter Lieferfristen hat uns der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Nachfrist abzulehnen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen auch dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Schadensersatzansprüche - vorbehaltlich etwaiger Rechte gemäß Ziffer 12. - vom Vertrag zurücktreten.
Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: "Vorbehaltsware") vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden
Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, die wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwerben, der dem Verhältnis des Wertes, der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht. Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum unserer Firma stehenden Gegenständen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche unseres Hauses zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil unseres Hauses, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen unseres Hauses wird der Kunde uns Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Wir sind berechtigt, zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder wenn Tatsachen vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, entfällt die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen. Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt. Sofern wir zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt sind, gewährt uns der Kunde zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
7.) Gewährleistung
Wir empfehlen grundsätzlich einen Probebau. Unsere Lieferungen erfolgen entsprechend des jeweiligen Datenblattes oder durch schriftlich vereinbarte Lieferbedingungen, aus denen die technische Spezifikation vorgeht. Bei einem Mangel behalten wir uns vor Ersatzlieferung zu leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau oder die Tragung der Ausbau- und Einbaukosten, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des ursprünglichen Kaufpreises (Minderung) oder einen Rücktritt vom Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu prüfen und uns alle offensichtlichen Mängel sofort schriftlich per E-Mail oder Fax anzuzeigen, andernfalls kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Den Käufer trifft die volle Beweislast, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Gewichtsverluste, die durch das Eintrocknen der Ware oder andere Verluste bedingt sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Ersatzlieferung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Jede Teillieferung gilt als ein für sich abgeschlossenes Geschäft. Der Käufer ist in diesem Fall nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er bezüglich der erfolgten Teillieferung das Fehlen eines wirtschaftlichen Interesses hieran nachweist.
8.) Haftungsbeschränkung
Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haften wir auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Wir haften nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken (BGH NJW RR 2005, S.1496) Soweit wir wegen Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten ( BGHZ 138 S.118; BGH NJW 1998 S. 1640). Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen unseres Hauses.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder die erteilte Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs-umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung (Gefälligkeitsleistung).
Die Einschränkungen dieser Norm gelten nicht für Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.) Datenschutz
Wir beachten die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich des Datenschutzes. Die Einzelheiten hierzu finden Sie gesondert auf unserer Internetseite, dort unter dem Stichwort „Datenschutz“.
10.) Schadensersatz
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, vereinbaren der Kunde und unser Haus hiermit für solche Fälle - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, - als pauschalen Schadensersatz 10 % des Bruttopreises des Gesamtauftrages. Dieser Schadensersatz ist geschuldet für die durch die Bearbeitung des Auftrages des Kunden entstandenen bisherigen Kosten in unserem Hause sowie für uns aus dem Auftrag entgangenen Gewinn. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
11.) Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für den Hauptsitz unserer Firma in 10117 Berlin zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind jedoch nach Wahl berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.) Schlussbestimmungen
1. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder durch Änderungen in Rechtsprechung oder Gesetzgebung werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
3. Der Kunde erklärt mit der unterschriebenen Rücksendung des Vertrages ausdrücklich, dass er die Bestellung getätigt hat, und die von Ihm bestellten Leistungen durch uns bereitgestellt werden dürfen.
Berlin im März 2023